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Beitrag vom 07.05.2008
Kinderzuschlag hilft nicht aus Armutsfalle – Kritik des Deutschen Frauenrats
Andrea Petzenhammer
Die Reform des Bundeskindergeldgesetzes verändert nach Auffassung des Frauenrates nicht viel an der Situation der Eltern. Grundgedanke und Information zur Gesetzesänderung seien verbesserbar.
Der Entwurf zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes ist allenfalls ein Notbehelf. Der Deutsche Frauenrat kritisiert, dass er zur eigentlichen Problemlösung nicht beitrage und Kinder weiterhin ein Armutsrisiko blieben. In seiner Stellungnahme vom 27. März 2008 fordert der Deutsche Frauenrat daher einen eigenen Leistungsanspruch für jedes Mitglied einer Familie oder Bedarfsgemeinschaft.
Der Kinderzuschlag wird seit 2008 unbefristet bezahlt
Um Familien mit geringen Einkommen zu unterstützen, wurde eine Änderung des Bundeskindergeldgesetzes beschlossen. Seit 1. Januar 2008 wird der Kinderzuschlag in Höhe von maximal 140 Euro unbefristet gezahlt, ursprünglich hätte der Zuschlag maximal 36 Monate gewährt werden können. Anfang 2008 wäre diese Regelung erstmals in Kraft getreten, ca. 40.000 Kinder hätten dann im Laufe des Jahres ohne die Zahlung auskommen müssen, so die Berechnung der Bundesregierung.
Den Kinderzuschlag erhalten Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Zuschlag von maximal 140 Euro im Monat soll diesen Familien helfen, ohne Arbeitslosengeld II auszukommen.
Erwerbseinkommen muss Kinder mit ernähren können
Der Frauenrat (DF) sieht diese Gesetzesänderung bestenfalls als Notbehelf. Die Regelungen würden das Grundübel nicht lösen, dass erwerbstätige Eltern ihre Kinder von ihrem Einkommen nicht ernähren können. Der DF setzt sich bereits seit längerem für einen Existenz sichernden Mindestlohn ein. "Ehegattensplitting" und "abgeleitete Sozialversicherungsansprüche" setzten außerdem familienpolitisch ein gefährliches Signal, weil sie die Weichen in Richtung Alleinverdienerhaushalt stellen. Fällt das Einkommen aus, droht der Familie die Sozialhilfe.
Berufstätige Eltern erfahren nicht von ihrem Recht
Die Gesetzesänderung sieht außerdem vor, die Mindesteinkommensgrenze zu senken und damit den Kreis der Berechtigten zu vergrößern. Sind jedoch beide Eltern erwerbstätig, wissen sie womöglich nichts von ihrem Anspruch, da für den Kinderzuschlag die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist.
Mindestlohn und Leistungsansprüche für jedes einzelne Familienmitglied
Der Frauenrat tritt daher für einen existenzsichernden Mindestlohn ein. Dieser würde der eigentlichen Problematik tatsächlich entgegentreten und dafür sorgen, dass vollzeitbeschäftigte Eltern nicht nur sich, sondern auch ihre Kinder ernähren könnten. Der Kinderzuschlag ist ein eher symptomatisches Mittel, der Eltern im Beruf wie Arbeitssuchende behandelt. Außerdem müsse jedes Mitglied einer Familien- oder Bedarfsgemeinschaft einen eigenen Leistungsanspruch erhalten. Familienrechtliche Unterhaltsverpflichtungen würden, sofern ausreichend Einkommen vorhanden sind, durch steuerliche Freistellung und die Höhe der Leistungen berücksichtigt.
Weitere Infos unter:
www.frauenrat.de
www.bundesregierung.de